Als eingetragene Wahlpsychologin ist es möglich meine Honorarnote für Diagnostik mit den Gesundheitskassen abzurechnen. Bei WahlpsychologInnen bekommen Sie als PatientIn 80% des Kassentarifs von der Gesundheitskasse rückerstattet.
Die Einreichung bei der Gesundheitskasse muss nach Zahlung des Honorars selbständig durchgeführt werden.
Kosten: richten sich nach Aufwand, Material und Fragestellung.
Dauer: Abhängig von der Fragestellung und der Notwendigkeit eines zusätzlichen Angehörigengesprächs. ca. 2 Stunden.
Klinisch-psychologische Behandlung/ Therapie kann nicht mit der Gesundheitskasse abgerechnet werden.
Eine Änderung wird mit der Gesundheitskasse aktuell verhandelt und ist 2024 zu erwarten!
Kosten: 100 Euro pro 50 Minuten Einheit.
Eventuell erstatten Zusatzversicherungen einen Zuschuss. Bitte informieren Sie sich hierfür direkt bei Ihrer privaten Versicherungsanstalt.
Klinisch-psychologische Leistungen sind umsatzsteuerbefreit gemäß §6(1)Z19 UStG
Ablauf:
Verschwiegenheit:
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht (§ 14, Psychologengesetz).
Absageregelung:
Können Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie mir bitte mindestens 24 Stunden vorher ab (Anruf, Mailbox, E-Mail, SMS). Erfolgt eine Terminabsage nicht oder zu spät, wird das Honorar in Rechnung gestellt.